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ENDNUTZER LIZENZVEREINBARUNG RED HAT® ENTERPRISE LINUX® UND RED HAT® ANWENDUNGEN Diese Endnutzer Lizenzvereinbarung („EULA“) regelt die Nutzung sämtlicher Versionen von Red Hat Enterprise Linux, sämtlicher Red Hat Anwendungen (so wie unter www.redhat.com/licenses/products) aufgeführt, sowie sämtliche damit verbundenen Updates, sowie die Nutzung des Quellcodes, des Erscheinungsbilds, der Struktur und der Organisation (die „PROGRAMME“), unabhängig von der Art und Weise der Bereitstellungsmethode. 1. Nutzungslizenz. Unter Vorbehalt der nachfolgenden Bedingungen gewährt Red Hat, Inc. („Red Hat“) Ihnen (der „NUTZER“) eine unbefristete, weltweite Lizenz für die PROGRAMME im Rahmen der GNU General Public License v.2. Bei den PROGRAMMEN handelt es sich entweder um ein modulares Betriebssystem oder um eine Anwendung bestehend aus Hunderten von Softwarekomponenten. Außer bei bestimmtem Abbilddateien, die unter Ziffer 2 benannt sind, befindet sich die Lizenzvereinbarung für jede Komponente im Quellcode der Softwarekomponente und erlaubt dem NUTZER, die Softwarekomponente sowohl als Quellcode als auch als Binärcode ablaufen zu lassen, zu kopieren, zu modifizieren und weiterzuverteilen (wobei hiefür in manchen Fällen bestimmte Verpflichtungen bestehen). Dieses EULA bezieht sich ausschließlich auf die PROGRAMME und bedeutet weder eine Einschränkung der Rechte des NUTZERS im Rahmen der Lizenzbedingungen zu den einzelnen Komponenten, noch gewährt sie ihm das Recht, sich über diese Lizenzbedingungen hinwegzusetzen. 2. Rechte am geistigen Eigentum. Die PROGRAMME und alle ihre Komponenten sind Eigentum von Red Hat und/oder Dritten und sind durch Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze geschützt. Der Rechtstitel für die PROGRAMME und ihre Komponenten bzw. jegliche Kopien, Modifikationen oder zusammengeführte Teile verbleibt unter den zutreffenden Genehmigungen bei den Vorgenannten. Das „Red Hat“ Warenzeichen und das „Shadowman“ Logo sind eingetragene Warenzeichen von Red Hat in den USA und anderen Ländern. Dieses EULA gestattet dem NUTZER nicht, die PROGRAMME oder deren Komponenten unter den Warenzeichen von Red Hat zu vertreiben, auch dann nicht, wenn die Kopie modifiziert worden ist. Vor jeglicher Weitergabe von PROGRAMMEN sollte der NUTZER die Informationen unter http://www.redhat.com/about/corporate/trademark/ durchlesen. Der NUTZER darf einen gewerbliche Weitervertrieb der PROGRAMME nur dann vornehmen, falls (a) eine vorherige separate Vereinbarung mit Red Hat getroffen wurde, die diesen gewerblichen Weitervertrieb erlaubt oder eine entsprechende schriftliche Genehmigung von Red Hat gewährt wurde oder (b) der NUTZER alle als „REDHAT-LOGOS“ bezeichneten Dateien modifiziert um alle Bilder mit dem „Red Hat“ Warenzeichen oder dem „Shadowman“ Logo zu entfernen und zu ersetzen. Achtung: Durch ein einfaches Löschen dieser Dateien können die PROGRAMME beschädigt werden. 3. Beschränkte Gewährleistung. Falls nicht ausdrücklich in dieser Ziffer 3, in einer separaten Vereinbarung mit Red Hat oder in einer Lizenz für eine bestimmte Komponente festgelegt, werden die PROGRAMME und ihre Komponenten bis zum maximal rechtlich zulässigen Umfang ohne jegliche Gewährleistung, weder ausdrücklich noch konkludent, inklusive konkludenter Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Ausschluss der Verletzung von Rechten Dritter oder der Eignung für einen bestimmten Zweck, zur Verfügung gestellt bzw. lizensiert. Red Hat gewährleistet, dass die Medien auf denen die PROGRAMME und die Komponenten geliefert werden, unter normalen Nutzungsbedingungen für eine Dauer von 30 Tagen ab Zustellungsdatum frei von Material- und Herstellungsdefekten sind. Red Hat garantiert nicht, dass die Funktionen, die in den PROGRAMMEN enthalten sind, den Anforderungen des NUTZERS entsprechen, oder dass der Betrieb der PROGRAMME samt und sonders fehlerfrei oder exakt so abläuft, wie in der beiliegenden Dokumentation beschrieben, oder aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllt. Diese Gewährleistung gilt nur für die Partei, die die zu den PROGRAMMEN gehörenden Leistungen von Red Hat oder einem seiner autorisierten Händler erworben hat. 4. Einschränkungen der Gewährleistungsansprüche und der Haftung. Bis zum maximal rechtlich zulässigen Umfang besteht die gesamte Gewährleistung von Red Hat gemäß diesem EULA in einem Recht auf Rückgabe defekter Softwaremedien zusammen mit einer Rechnungskopie an Redhat innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung. Red Hat kann diese Medien dann nach eigenem Ermessen ersetzen oder dem NUTZER den für die Medien gezahlten Geldbetrag zurückerstatten. Bis zum maximal gemäß dem anwendbaren Recht zulässigen Umfang übernehmen weder Red Hat, seine autorisierten Händler, noch die Lizenzgeber von Komponenten, die dem NUTZER gemäß diesem EULA zur Verfügung gestellt wurden, Gewährleistung für beiläufig entstandene Schäden oder für Folgeschäden, einschließlich Gewinnausfälle oder entgangener Einsparungen, die aus der Verwendung bzw. Nichtverwendung der PROGRAMME oder einer Komponente entstehen. Dies gilt auch für den Fall, dass Red Hat, ein autorisierter Händler oder ein Lizenzgeber auf die Möglichkeit des Auftretens solcher Schäden hingewiesen wurde. In keinem Fall übersteigt die Haftung von Red Hat, die Haftung eines autorisierten Händlers oder die Haftung eines Lizenzgebers einer Komponente, die dem NUTZER gemäß diesem EULA zur Verfügung gestellt wurde, den vom NUTZER in den zwölf Monaten vor dem Schadensfall auf Grund dieses EULA an Red Hat bezahlten Geldbetrag. 5. Exportkontrollvorschriften. Wie durch das Recht der Vereinigten Staaten und anderer Länder vorgeschrieben, versichert und garantiert der NUTZER, dass (a) er sich darüber bewusst ist, dass die PROGRAMME und ihre Komponenten den Exportkontrollvorschriften der USA (U.S. Commerce Department’s Export Administration Regulations - „EAR”) unterliegen; (b) er sich nicht in einem von der EAR oder US-Sanktionsrichtlinien betroffenen Land (das sind zurzeit Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan und Syrien, wobei diese Aufzählung den von der Regierung der Vereinigten Staaten angezeigten Änderungen unterliegt) befindet; (c) er die PROGRAMME nicht an eine verbotene Destination, oder an Einzelpersonen oder Gesellschaften, die auf der „Denied Parties List“ oder der „Entity List“ des U.S. Bureau of Industry and Security oder auf der Liste der „Specially Designated Nationals and Blocked Persons“ des US Office of Foreign Assets Control, oder auf ähnlichen Listen, die von anderen Länder geführt werden, aufgeführt sind, ohne die hierfür notwendigen Export-Lizenzen oder Genehmigungen ausführt, wiederausführt oder überträgt; (d) er die PROGRAMME nicht im Zusammenhang mit der Nutzung für nukleare, chemische oder biologische Waffen, Flugkörpertechnologie oder für militärische Nutzung, falls diese durch ein anwendbares Waffenembargo verboten ist, verwendet oder zum Zweck einer derartigen Nutzung überträgt, es sei denn er ist hierzu von der zuständigen Regierungsbehörde durch eine Verordnung oder durch eine spezielle Erlaubnis berechtigt worden; (e) er damit einverstanden ist, dass er, wenn er vom Staatsgebiet der USA aus die PROGRAMME an qualifizierte Endbenutzer exportiert oder überträgt, soweit dies durch EAR Abschnitt 740.17(e) vorgeschrieben ist, halbjährlich Berichte (darin enthalten Name, Adresse und Land jedes Empfängers) an das Bureau of Industry and Security des Handelsministeriums zu unterbreiten hat und (f) er sich darüber bewusst ist, dass sowohl die USA als auch andere Länder den Import, die Nutzung oder den Export von Verschlüsselungsprodukten (zu denen auch die PROGRAMME und die Komponenten gehören können) beschränken können und er damit einverstanden ist, dass einzig und allein er für die Einhaltung solcher Import-, Nutzungs- oder Exportbeschränkungen selbst verantwortlich ist. 6. Programme von Drittanbietern. Red Hat kann zusammen mit den PROGRAMMEN Softwareprogramme von Drittanbietern vertreiben, die nicht Teil der PROGRAMME sind. Diese Programme von Drittanbietern müssen nicht unbedingt in der Lage sein, die PROGRAMME ablaufen lassen zu können, sie werden dem NUTZER als Annehmlichkeit zur Verfügung gestellt und sie unterliegen ihren eigenen Lizenzbestimmungen. Diese Lizenzbestimmungen liegen den Softwareprogrammen der Drittanbieter entweder bei oder können unter http://www.redhat.com/licenses/thirdparty/eula.html abgerufen werden. Wenn der NUTZER nicht mit den Bedingungen für die Softwareprogramme der Drittanbietern einverstanden ist, darf er sie auch nicht installieren. Möchte der NUTZER die Softwareprogramme der Drittanbieter auf mehr als einem System installieren oder an einen Dritten weitergeben, muss er sich zwecks Lizensierung an den Lizenzgeber des jeweiligen Softwareprogramms von Drittanbietern wenden. 7. Allgemeines. Die englischsprachige Fassung dieser EULA ist die allein gültige Fassung. Die deutschsprachige Fassung dient nur als Hilfsmittel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der weiteren Bedingungen davon unberührt. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New York sowie der Vereinigten Staaten von Amerika, ohne Berücksichtigung eventueller Regeln des Internationalen Privatrechts. Auf die Rechte und Pflichten der Parteien dieser EULA findet das VN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf keine Anwendung. Copyright © 2007 Red Hat, Inc. Alle Rechte vorbehalten. „Red Hat" und das Red Hat „Shadowman" Logo sind eingetragene Warenzeichen von Red Hat, Inc. „Linux" ist ein eingetragenes Warenzeichen von Linus Torvalds. Alle anderen Warenzeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.